Studienabschluss

Wichtiges zum Abschluss

Grundsätzliches

Spezifische Anforderungen für den Abschluss der verschiedenen ordentlichen Studien sind in den jeweiligen Reitern (oben) - gegliedert nach künstlerischen (inkl. inter-/cross-disziplinären) und wissenschaftlichen Abschlussarbeiten - erläutert.

Wenn eine kommissionelle Prüfung nicht verpflichtend als letzte Prüfung und damit als Abschluss des Studiums vorgesehen ist, müssen die Studierenden die Verleihung des akademischen Grades nach Erfüllung der im Curriculum definierten Voraussetzungen von sich aus beantragen.

Für den Abschluss des künstlerischen Lehramtsstudiums bietet das Institut IKK.K einen eigenen Leitfaden an.

Voraussetzungen zur Verleihung des akademischen Grades

Vor Ausstellung der Abschlussdokumente sind neben der Erbringung aller vorgeschriebenen Prüfungsleistungen folgende Punkte zu erledigen:

Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung ist Voraussetzung für die Präsentation der Abschlussarbeit im Rahmen der dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle der Angewandten.

Veröffentlichung der Abschlussarbeit

Aufgrund der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht für Abschlussarbeiten ist ein Upload (der künstlerischen wie der schriftlichen Teile) auf PHAIDRA erforderlich (für Studierende der Studienrichtungen Architektur, Industrial Design Investigations und postgradualer Lehrgänge optional).

Sperre der Abschlussarbeit
Wenn wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der Studierenden durch eine Veröffentlichung gefährdet wären, kann eine Sperre der Abschlussarbeit ("Ausschluss der Benützung" gemäß § 86 Abs. 4 UG) im Studiendekanat beantragt werden. Der entsprechende Antrag muss VOR dem Upload der Arbeit von der*dem Studiendekan*in genehmigt werden. Andernfalls ist sie durch den Upload unwiderruflich veröffentlicht.
Entlastungsbestätigung der Universitätsbibliothek

Nach Rückgabe aller Medien wird Studierenden von der Universitätsbibliothek eine Entlastungsbestätigung eingetragen. Studierende wenden sich hierfür bitte an die Universitätsbibliothek, auch wenn sie keine Medien mehr entlehnt haben.

Statistik Austria

Sobald Studierende dieses Onlineformular ausgefüllt haben, erhalten sie eine Bestätigungsmeldung, welche der Studienabteilung (bevorzugt als PDF) zu übermitteln ist.

Abschlussurkunden und Akademische Feier

Nach Vorliegen aller Voraussetzungen wird der akademische Grad verliehen. Die entsprechenden Abschlussdokumente werden ausgestellt. Dieser Vorgang kann aufgrund der dafür notwendigen Unterschriften etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Enthalten sind:

  • Abschlusszeugnis
  • Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
  • Urkunde über den Studienabschluss
  • Diploma Supplement
Die Verleihung erfolgt im Rahmen der nächstfolgenden akademischen Feier (siehe Termine und Veranstaltungen). Alle Leistungen bzw. Anträge müssen dazu spätestens eine Woche vorher in der Studienabteilung vorliegen. Bei Bedarf können die Unterlagen auch schon im Vorfeld ausgehändigt werden.

Diploma Supplement

Das Diploma Supplement (Anhang zum Diplom (Muster)) ist ein im europäischen Hoch­schul­raum standardisiertes Dokument, das zur Erleichterung der akademischen und beruflichen Anerkennung von erworbenen Qualifikationen dient. Das Diploma Supplement wird für jede*n Abolvent*in der Angewandten kostenfrei in deutscher und englischer Sprache aus­ge­stellt.

Das Diploma Supplement beinhaltet:

  • Angaben über Art und Niveau des jeweiligen Abschlusses
  • Informationen über das absolvierte Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala)
  • Informationen über das jeweilige Hochschul- und Studiensystem

Information und Kontakt

Info-Desk
Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 13 - 15 Uhr

Wieder geöffnet ab 9. April 2024 (während der Osterferien geschlossen).
 

Studienangelegenheiten
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2060

Wir empfehlen Erstkontakt via E-Mail an studien@uni-ak.ac.at mit möglichst genauer Beschreibung des Anliegens - das ist für alle Beteiligten am nützlichsten.

Künstlerische (inter-/cross-disziplinäre) Abschlussarbeit

Grundsätzliches

Künstlerische Master- und Diplomstudien schließen mit einer künstlerischen Master- bzw. Diplomarbeit ab. Diese enthalten neben einem künstlerischen Teil auch einen schriftlichen Teil, der den künstlerischen Teil erläutert. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen einer kommissionellen Prüfung.

Auch im Bachelorstudium TransArts und im Bachelor- bzw. Masterstudium Cross-Disciplinary Strategies ist eine kommissionell beurteilte Abschlussarbeit vorgesehen.

Vor Beginn des abschließenden Semesters müssen alle im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt sein. Ausgenommen sind solche Prüfungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Studienabschluss stehen.

Die Zulassung zur künstlerischen (bzw. inter-/cross-disziplinären) Abschlussarbeit erfolgt dann aufgrund einer zum Thema der Arbeit passenden Betreuungszusage.

Studierende künstlerischer Master- und Diplomstudien können alternativ auch den Abschluss in Form einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit beantragen.

Antrag und Fristen

Bestätigung über die Vollständigkeit der abgelegten Prüfungen

  • bis 31. März für das Sommersemester
  • bis 31. Oktober für das Wintersemester

Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Abschlussarbeit

  • bis 30. April für das Sommersemester
  • bis 30. November für das Wintersemester
Allfällige Wechsel des*der Betreuer*in, Änderungen des Titels der Abschlussarbeit sowie Rücktritte davon sind schriftlich in der Studienabteilung bekannt zu geben.

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Wissenschaftliche Abschlussarbeit

Grundsätzliches

Um die Masterstudien Expanded Museum Studies, Lehramt sowie Kunst- und Kulturwissenschaften abzuschließen, muss ein "Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Abschlussarbeit" gestellt werden. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Dies gilt, im Fall einer Entscheidung für eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, auch für künstlerische Master- und Diplomstudien.

Inhalt und Umfang der Arbeit sind mit der*dem Betreuer*in der Abschlussarbeit abzuklären.

Allfällige Wechsel der*des Betreuers*in, Änderungen des Titels der Abschlussarbeit oder Rücktritte von der studienabschließenden Prüfung sind schriftlich in der Studienabteilung bekannt zu geben.

Einreichung und Beurteilung der Master- bzw. Diplomarbeit

Zwei gebundene Exemplare der Masterarbeit sind zusammen mit dem Formular "Einreichung der wissenschaftlichen Master- bzw. Diplomarbeit" in der Studienabteilung abzugeben. Ein Exemplar wird an die betreuende Person übermittelt, das zweite nach positiver Beurteilung an die Bibliothek.

Die  Arbeit ist gemäß Satzung (studienrechtlicher Teil, § 10 Abs. 3) innerhalb von 2 Monaten ab Einreichung zu beurteilen. Änderungen an der Arbeit sind nach der Einreichung nicht mehr möglich. In die Beurteilung fließt auch das Ergebnis der durchgeführten elektronischen Plagiatsprüfung durch die*den Betreuer*in ein (siehe Tab Plagiatsprüfung).

Gestaltung der schriftlichen Master- bzw. Diplomarbeit

Das Exemplar der Masterarbeit sollte mit geleimten Rücken und hartem Deckel gebunden, der Buchrücken mit Vor- und Zuname versehen werden. Die Arbeit kann ein- oder doppelseitig bedruckt werden.

Gestaltung des Deckblattes bzw. der ersten Seite:
  • >Titel der Masterarbeit<
    >Master- oder Diplomarbeit< zur Erlangung des akademischen Grades gemäß Curriculum (bei Lehramt mit dem Zusatz "in den Unterrichtsfächern >xx< und >yy<")
  • eingereicht an der Universität für angewandte Kunst Wien
  • am Institut >xxx<
  • bei >akademischer Grad / Vorname / Nachname<
  • vorgelegt von >akademischer Grad / Vorname / Nachname<
  • Wien, am >xxx<

Die Arbeit hat außerdem eine eidesstattliche Erklärung zu enthalten, mit folgendem Text:

Eidesstattliche Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass ich vorliegende Abschlussarbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel genutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfen bedient habe, dass vorliegende Abschlussarbeit weder im In- noch Ausland (einer*einem Beurteiler*in zur Beurteilung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt wurde, und, dass dieses Exemplar mit der beurteilten Arbeit übereinstimmt.
Datum >xxx< Unterschrift >xxx<

Kurzfassungen (Abstracts):

Kurzfassungen sind in deutscher und englischer Sprache (je max. 250 Wörter) in die Arbeit zu integrieren.

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Verleihung des akademischen Grades

- ohne kommissionelle Abschlussprüfung

Wenn im Curriculum keine kommissionelle Prüfung als letzte Studienleistung vorgesehen ist (Bachelorstudien CDS, Lehramt und Sprachkunst) erfolgt der Abschluss des Studiums und die Verleihung des akademischen Grades auf Antrag des*der Student*in.

Formular

zur Einreichung in der Studienabteilung

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Thesis (PhD in Art)

Für den Abschluss des Doktoratsstudiums Künstlerische Forschung ist eine Thesis in Form einer künstlerischen Forschungsarbeit bzw. mehrerer im Sinne der Forschungsfragen zusammenhängender künstlerischer Projekte (künstlerischer Werkkomplex, Werkgruppen) zu erarbeiten. Das Forschungsergebnis ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, zu kon­tex­tuali­sieren und zu reflektieren. Die Ergebnisse der künstlerischen Forschung sind in nach­voll­zieh­barer Form zu kommunizieren.

Die Thesis besteht aus einer künstlerischen Arbeit sowie aus einer Darstellung des Erkenntnisgewinns im Sinne einer reflexiven Dokumentation. Begleitet wird die*der Doktorand*in von einer*m Betreuer*in mit künstlerischer Venia Docendi.

Das Rigorosum setzt sich zusammen aus:

  • den zu Theorie und Praxis der künstlerischen Forschung absolvierten Lehrveranstaltungen
  • den absolvierten internen und öffentlichen Kolloquien
  • Thesis und Defensio: Im Rahmen der Defensio wird, nach der persönlichen Vorstellung der*des Doktorandin*en, die Thesis in Form eines Vortrags präsentiert und abschließend mit der Kommission diskutiert

Am Ende jedes Semesters findet eine feierliche Promotion statt. Die Teilnahme ist kos­ten­los und in der Studienabteilung anzumelden.

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Wissenschaftliche Dissertation

Voraussetzungen

Studierende der wissenschaftlichen Doktoratsstudien sind berechtigt, sich zu den Rigorosen anzu­mel­den, wenn sie die im Curriculum festgelegten Vor­aus­setzungen erfüllen. Vor­aus­setzung für die Anmeldung zur abschließenden Prüfung sind die positive Ab­sol­vie­rung der fest­gelegten Lehrveranstaltungen und die positive Beurteilung der Dis­ser­ta­ti­on.

Antragstellung

Um ein Doktoratsstudium abzuschließen ist es notwendig, einen Antrag auf Zulas­sung zum Rigorosum zu stellen. Dieser ist zusammen mit dem beizulegenden An­trag auf Ernennung der Beurteiler*innen einer Dissertation im Studiendekanat abzugeben. Bedarf an externen Beurteiler*innen ist persönlich mit dem Vizerektorat für Lehre abzustimmen.

Alle genannten Formulare stehen nachfolgend zur Ver­fügung. Werden die Anträge genehmigt, wird das Formular zur Beurteilung der Dis­ser­ta­ti­on an die ernannten Beurteiler*innen gesandt.

Zusätzlich zur Anmeldung zum Rigorosum sind zwei gebundene Exemplare der Dissertation im Vizerektorat für Lehre abzugeben.

Formvorschriften für Dissertationen

Jedes Dissertationsexemplar muss mit geleimtem Rücken und hartem Deckel ge­bun­den werden. Am Buchrücken sind Zu- und Vor­name anzuführen. Es wird  emp­foh­len, die ersten Seiten der Dissertation entsprechend dem zur Verfügung stehenden Leitfaden zu gestalten sowie Kurzfassungen (Abstracts) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache (je max. 250 Wörter) zu verfassen und in die Arbeit einzubringen.

Termin und Ablauf des Rigorosums

Das Rigorosum kann frühestens zwei Wochen nach der Abgabe des Antrags statt­finden. Im Rahmen des Rigorosums ist die Dissertation in ihrem wissenschaftlichen Kontext vor dem Prüfungssenat zu verteidigen. Dem Prüfungssenat gehören jene Universitätslehrenden an, welche die Dissertation betreut und/oder beurteilt haben.

Die*Der Kandidat*in können mit Betreuer*in und Zweitbeurteiler*in Termin, Ort und Uhr­zeit des Rigorosums vereinbaren und dem Vizerektor für Lehre bekannt geben, der dann die Mitglieder des Prüfungssenates einlädt.

Beurteilung und Verleihung der Abschlussurkunden

Mit der positiven Beurteilung von Rigorosum und Dissertation wird das betreffende Doktorats­studium abgeschlossen, es erfolgt die bescheidmäßige Verleihung des aka­demischen Grades durch den Vizerektor für Lehre. Am Ende jedes Semesters findet eine feierliche Promotion statt. Die Teilnahme ist kos­ten­los und in der Studienabteilung anzumelden.

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Plagiatsprüfung

Alle wissenschaftlichen Abschlussarbeiten und der schriftliche Teil der künstlerischen Abschlussarbeiten werden verpflichtend einer Plagiatsprüfung unterzogen.

Was ist ein Plagiat?

Ein Plagiat ist die unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum, die teilweise oder gänzliche Verwendung fremder Werke im eigenen Werk - künstlerisch oder wissenschaftlich -, ohne die Quelle entsprechend anzugeben.

Wie wird eine Plagiatsprüfung durchgeführt?

Studierende erhalten von der*dem Betreuer*in ihrer Abschlussarbeit einen Link zur Plagiatsprüfung über Turnitin. Bitte folgen Sie zum Hochladen Ihrer Abschlussarbeit den dort beschriebenen Schritten.

Was passiert, wenn ein Plagiat entdeckt wird?

Wenn aufgrund eines Plagiats Ihre eigene Leistung nicht ausreicht, wird die Arbeit mit Nicht genügend beurteilt.

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Verlust von Abschlussurkunden

Bei Verlust von Abschlussurkunden ist neben der Übermittlung einer Verlustmeldung - diese kann online über fundamt.gv.at durchgeführt werden - oder Diebstahlsanzeige ein Antrag auf Duplikatsausfertigung zu stellen. Bitte unbedingt auf die Angabe "Urkunde der Universität für angewandte Kunst" achten.

Formular

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Für den Inhalt verantwortlich: Universität für angewandte Kunst Wien / Studienangelegenheiten, Redaktion und Gestaltung: Anita Turi