Eine/n teilbeschäftigte/n Universitätsassistenten/in - Konservierung und Restaurierung

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab sofort eine/n teilbeschäftigte/n Universitätsassistenten/in (10 Wochenstunden, befristet bis 31.1.2019) als Ersatzkraft für den Bereich Konservierung und Restaurierung – Fachbereich Objekt – am Institut für Konservierung und Restaurierung.

Anstellungserfordernisse:
- Österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft
- abgeschlossenes einschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium

Erwünscht sind:
- Erfahrung und Berufspraxis in der Objektrestaurierung
- pädagogische Eignung
- Teamfähigkeit
- gute Englisch- und EDV-Kenntnisse (Fachdokumentationen, Datenbanken, Kartierungsprogramme, etc.)
- interdisziplinäre und internationale Kooperationsbereitschaft

Tätigkeitsprofil:
Betreuung der Studierenden in der konservatorisch/restauratorischen Praxis (Zentrales künstlerisches Fach), projektorientiertes Arbeiten.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 698,65 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise von durchgeführten Restaurierprojekten, praktische und theoretische Schwerpunktsetzungen im Fachbereich) bis 21. November 2018 an das Institut für Konservierung und Restaurierung der Universität für angewandte Kunst Wien, Salzgries 14, 1010 Wien, E-Mail: kons-rest@uni-ak.ac.at

Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufge-nommen.

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.