Ausschreibung von Auslandsstipendien samt Atelierwohnung im Bereich bildender Kunst in Moskau 2019

Einreichfrist: 31. Juli 2018

Zweck/Intention:     Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere voranzutreiben.

Zielgruppe:         Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
    
    Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2019 ein Förderatelier, ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
    
Stipendienanzahl:    4 Stipendien

Stipendiendauer/     MOSKAU: ein komplett eingerichtetes Wohnstudio auf 2 Etagen mit
Stipendienhöhe:     einem Arbeitsbereich mit Betreuung vor Ort durch CCI „Fabrika“
    (www.fabrikacci.ru)
Dauer: 3 Monate
Stipendienhöhe EUR 1.700,--/Monat, Reisekostenpauschale EUR 400,--
Vergabezeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2019

Alleinerziehende:     Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,-- per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss:    31. Juli 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)
    Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk:
    „ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:         Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten.
    Die Bewerbung hat zu enthalten:

•    genau ausgefülltes Bewerbungsformular (Auslandsateliers bildende Kunst) unter http://www.kunstkultur.bka.gv.at/.
•    Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
•    Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen.
•    Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

    Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Die Ausschreibung kann auch auf der Website der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden: http://www.kunstkultur.bka.gv.at

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.

Vergabe:    Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle BewerberInnen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis:    Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/1 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:      Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
    Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:    Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at
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