Outgoing, Praktika, BIP

Allgemeine Informationen

Das International Office versteht sich als Tor zur Welt für Studierende, Lehrende, Wissenschaftler*innen und das administrative Personal. Durch seine global vernetzende Beziehungsarbeit, die auf Flexibilität und Wertschätzung basiert, fokussiert auf die jeweilige Zielgruppe, gestaltet das International Office nachhaltig Internationalität als strategischen Grundpfeiler der Angewandten. (...) Das International Office fördert niederschwellig, fair, transparent sowie divers und inklusiv Auslandsprojekte sowie studienrelevante und berufliche/wissenschaftliche Erfahrung im internationalen Kontext durch Verschränkung von physischer und virtueller Mobilität. (...) Mit über 120 internationalen Partnerinstitutionen, einem starken weltweiten Netzwerk, persönlichen Kontakten und strategischen Kooperationen bietet das International Office allen Interessierten optimale Voraussetzungen und Support für ihre eigenen Internationalisierungsvorhaben.

ERASMUS+ University Charta

Die Universität für angewandte Kunst Wien verfügt über die aktuelle ERASMUS+ Charta 2021-2027 für die angebotenen Programme von ERASMUS+. Mit dem dazugehörigen Policy Statement stimmt die Universität für angewandte Kunst Wien der Internationalisierung und Mobilität im universitären Bereich zu.

ERASMUS+ Studienmobilität („Europa“)

Anmeldung hier klicken

Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung

  • Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende an der Universität für angewandte Kunst Wien, min­des­tens 2 abgeschlossene Semester im Bachelor und 1 abgeschlossenes Semester im Master
  • Wahl der Partneruniversität: Fachrichtungen und Deadlines checken, in Übereinstimmung mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Des Weiteren z.B. Lebenshaltungskosten, Sprachanforderungen, Klima, aktuelle politische Lage, etc.
  • Vorlaufzeit und Anmeldung: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr im Dezember des Vorjahres.
    RUNDE 1: Alle Destinationen offen, Anmeldung für zwei Wunschdestinationen jeweils 01. Februar für das folgende Studienjahr. In einem Bewerbungslauf kann man sich NUR an einer Universität bewerben. Bei hoher Nachfrage für eine Destination erfolgt ein Auswahlgespräch.
    RUNDE 2: "Restplätze" sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Partnerinstitution, verfügbar und werden „first come, first served“ vergeben.
  • Fördersumme: EUR 420 bis EUR 520 monatlich (Orientierungshilfe ohne Gewährleistung: Grant Simulator) Förderantragstellung erfolgt nach Zusage der Partnerinstitution über das International Office.
  • Studiendauer: 1 Semester/Trimester (Zuschuss für je 1 Semester/Trimester, Möglichkeit der Verlängerung um 1 Semester/Trimester in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“ (Erasmus+ Status ohne finanziellen Zuschuss)
  • Fördermonate (vorherig konsumierte Monate im selben Studienzyklus, auch an anderen Universitäten, werden abgezogen): Diplom: 24 Monate, Bachelor: 12 Monate, Master: 12 Monate, PhD: 12 Monate
  • Mindeststudienleistung (Vollstudium): 3 ECTS-Punkte pro Monat, anzustreben sind 30 ECTS-Punkte pro Semester

Zusätzliche Stipendien (siehe auch Stipendien (Ausland) und Inklusionsunterstützungen für Auslandsmobilitäten)

  • Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern: EUR 250 monatlich (und/oder Echtkostenabrechnung Behinderung oder chronischer Krankheit)
  • Top-Up Green-Travel: Hin- und Rückreise zum Aufenthaltsort muss mit einem nachhaltigeren Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) erfolgen: einmalig EUR 50 (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.)
  • Studierende mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein „Equality for Mobility“-Stipendium (EfM) ansuchen. Studienbeihilfenbezieher*innen können statt dem EfM bei ihrer Studienbehilfenbehörde um eine Auslandsbeihilfe ansuchen.

Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren: Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst Wien inskribiert bleiben (ÖH-Beitrag). Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.

Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss im Normalfall ein neuer Antrag für dieselbe Universität eingebracht werden.

Internationale Studienaufenthalte mit Partnerschaft

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Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung

  • Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende an der Universität für angewandte Kunst Wien, min­des­tens 2 abgeschlossene Semester im Bachelor und 1 abgeschlossenes Semester im Master
  • Wahl der PartneruniversitätFachrichtungen und Deadlines checken, in Übereinstimmung mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Des Weiteren z.B. Lebenshaltungskosten, Sprachanforderungen, Klima, aktuelle politische Lage, etc.
  • Vorlaufzeit und Anmeldung: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr im Dezember des Vorjahres.
    RUNDE 1: Alle Destinationen offen, Anmeldung für zwei Wunschdestinationen jeweils 01. Februar für das folgende Studienjahr. In einem Bewerbungslauf kann man sich NUR an einer Universität bewerben. Bei hoher Nachfrage für eine Destination erfolgt ein Auswahlgespräch.
    RUNDE 2: Restplätze sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Partnerinstitution, verfügbar und werden „first come, first served“ vergeben.
  • Fördersumme: Studierende können sich zum 15.5. und zum 15.11. für das Auslandsstipendium bewerben. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, mit Betreuungspflichten im Ausland und/oder mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein „Equality for Mobility“-Stipendium ansuchen. Informationen unter Stipendien (Ausland). Studienbeihilfenbezieher*innen bewerben sich für das Auslandsstipendium und melden sich zusätzlich bei ihrer Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe.
  • Studiendauer: 1 Semester/Trimester
  • Fördermonate: offen (unabhängig von bereits konsumierten Erasmus+ Monaten)
  • Mindeststudienleistung (Vollstudium): 3 ECTS-Punkte pro Monat sind anzustreben

Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren: Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst inskribiert bleiben (ÖH-Beitrag). Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.

Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss im Normalfall ein neuer Antrag für dieselbe Universität eingebracht werden.


Studienaufenthalte ohne Partnerschaft ("Freemover*innen")

Es ist auch möglich sich an einer Universität zu bewerben, die in keiner Partnerschaft zur Universität für angewandte Kunst Wien steht. Diesen Aufenthalt müssen sich Studierende selbstständig organisieren. Es kann in diesen Fällen dazu kommen, dass an der Gastinstitution Studiengebühren bezahlt werden müssen. Bei Zusage kann für Stipendien (Ausland) angesucht werden. Zusätzlich können sich Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Betreuungspflichten und ökonomischen Hindernissen noch für das „Equality for Mobility“-Stipendium bewerben.

Für das jeweilige Semester/Trimester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Studierende müssen sich hierfür selbstständig rechtzeitig in der Studienabteilung mobil melden. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.

ERASMUS+ Praktika | Graduiertenpraktika

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Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung

  • Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende der Universität für angewandte Kunst Wien (EU- und EWR-Bürger*innen oder Dritt­staaten­an­ge­hörige, welche seit mindestens 1 Jahr in einem EU-Land leben) können ein Praktikum beantragen.
    oder: Graduiertenpraktika müssen unbedingt vor der Abschlussprüfung beantragt werden. Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums angetreten werden und muss spätestens 12 Monate nach der Abschlussprüfung beendet sein. Während des Praktikums darf an keiner Hochschule eingeschrieben sein bzw. keinem Studium nachgegangen werden (auch keine Beurlaubung).
  • Auswahl des Praktikumsplatz: Praktika müssen selbst organisiert werden. Unter Erasmus Intern sind aktuelle Plätze gelistet. Bei Beantragung des Erasmus+ Zuschusses muss bereits die Zusage von dem Praktikumsplatz im europäischen Ausland vorliegen. Die Universität für angewandte Kunst Wien kann keine Praktikumsplätze vermitteln.
  • Fördersumme: EUR 570 bis 670 monatlich (Orientierungshilfe ohne Gewährleistung: Grant Simulator)
  • Praktikumsdauer: ab 2 Monate (Zuschuss für 6 Monate, Möglichkeit der Verlängerung in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“) (Erasmus+ Status ohne finanziellen Zuschuss)
  • Fördermonate (vorherig konsumierte Monate im selben Studienzyklus, auch an anderen Universitäten werden abgezogen): Diplom: 24 Monate, Bachelor: 12 Monate, Master: 12 Monate, PhD: 12 Monate
  • Arbeitsleistung: min. 30h / Woche
  • Vorlaufzeit: 6-8 Wochen vor Praktikumsbeginn.

Zusätzliche Stipendien (siehe auch Stipendien (Ausland) und Inklusionsunterstützung für Auslandsmobilitäten)

  • Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern: EUR 250 monatlich (und/oder Echtkostenabrechnung bei Behinderung oder chronischer Krankheit)
  • Top-Up Green-Travel: Hin- und Rückreise zum Aufenthaltsort muß mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) erfolgen: einmalig EUR 50 (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.)
  • Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, auch Studienbeihilfebezieher*innen, da diese kein zusätzliches Geld für ein Auslandspraktikum von ihrer Studienbeihilfenbehörde bekommen.

Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren (exkl. Graduierte): Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst Wien inskribiert bleiben (ÖH-Beitrag). Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.

Praktika international (außerhalb von ERASMUS+)

Studierende (exkl. Graduierte) können auch Praktika außerhalb des ERASMUS+ Programms machen. Sobald eine Zusage vorliegt, kann ein Antrag für ein Auslandsstipendium gestellt werden. Zusätzlich können sich Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Betreuungspflichten im Ausland und ökonomischen Hindernissen noch für ein „Equality for Mobility“-Stipendium bewerben.

Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Studierende müssen sich hierfür selbstständig rechtzeitig in der Studienabteilung mobil melden. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.

Blended Intensive Programs (BIP)

Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Bei einem BIP handelt es sich um die physische und virtuelle Mobilität einer Gruppe.

Was kann gefördert werden?

Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und -Aktivitäten soll Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit bieten, eine kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) an einer Erasmus+ Partneruniversität kombiniert mit virtueller Phase durchzuführen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/Aufnahmeland stattfinden.

Ein BIP muss von mindestens 3 Hochschuleinrichtungen, aus mindestens 3 verschiedenen Erasmus+ Programmländern, entwickelt und durchgeführt werden.
Damit ein BIP stattfinden kann, müssen mindestens 15 Personen (Studierende und/oder Lehrende) teilnehmen (z.B: je 5 Teilnehmer*innen von 3 Universitäten).

Geförderte Studierende müssen dabei mindestens 3 ECTS erzielen und für ihr Studium an der Heimatuniversität angekannt bekommen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.
Eine Teilnahme ist auf maximal 3 Mal pro Person limitiert um mehreren Personen die Möglichkeit zu geben an einer Kurzzeitmobiliät teilzunehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Teilnehmenden aus Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage).
Wenn also Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der Angewandten im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional Agreement muss vorhanden sein) gehen, erhalten sie folgende Förderraten:

  • Tag 1-14: 70 EUR/Tag
  • Tag 15-30: 50 EUR/Tag
  • Nachhaltiges Reisen: einmalig 50 EUR plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage
  • Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich 100 EUR erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt).
  • Hochschulpersonal erhält wird über ERASMUS+ Dienstreise abgerechnet.

Weitere Informationen und Abwicklung im International Office

Austausch an Partneruniversitäten im Doktorat

Für Kontaktinformationen zu einer entsprechenden Partneruniversität, Formulare oder weitere Informationen können Sie sich an das International Office wenden.

 ERASMUS+ Kurzzeitmobilität (5 bis 30 Tage) - Studienaustausch

  • Fördersumme: Tag 1-14: EUR 70/Tag, Tag 15-30: EUR 50/Tag, Nachhaltiges Reisen: einmalig EUR 50 plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage, Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich EUR 100 erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)
  • Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.

Bewerbungsformalitäten

  • Zusage der Partneruniversität, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von den Studierenden selbst organisiert werden.
  • Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in - vor und nach dem Aufenthalt

ERASMUS+ Langzeitmobilität (2-12 Monate bzw. 1-2 Semester) - Studienaustausch, Praktikum, Graduiertenpraktikum

  • Fördersumme: EUR 420 bis 520 monatlich (Studienaustausch) bzw. EUR 570 bis 670 (Praktikum) monatlich
  • Leistungsnachweis: Es müssen min. 3 ECTS pro Monat anerkannt werden. Hierfür müssen Lehrveranstaltungen an der Gastinstitution besucht und anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch das Studiendekanat.

Bewerbungsformalitäten

  • Zusage der Partneruniversität, bevor für ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von den Studierenden selbst organisiert werden!
  • Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in - vor und nach dem Aufenthalt
  • Das Graduiertenpraktikum muss vor Exmatrikulation beantragt werden.

Internationaler Austausch - Studienaustausch, Praktikum

  • Fördersumme: Es kann für das Auslandsstipendium und das Equality for Mobility-Stipendium angesucht werden.
  • Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
  • Partneruniversität ist keine Voraussetzung
Bewerbungsformalitäten: https://www.dieangewandte.at/studium/auslandsaufenthalte/stipendien

Studierende und Graduierte auf Mobilität im ERASMUS+-Programm (Studierendenmobilität und Praktikum)

Studierende und Graduierte mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die im Rahmen des Erasmus+ Programms auf Mobilität gehen, haben die Möglichkeit auf eine zusätzliche Förderung: Ein monatlicher pauschaler Zuschuss (= Top-up) von EUR 250.- (Kurzzeitmobilitäten: einmalig EUR 100-150.-) oder/und die Übernahme der real anfallenden Mehrkosten (z.B. persönliche Assistenz, Kontrolluntersuchungen, Gebärdendolmetsch, Transportkosten, Vorbereitungsbesuch) mit realistischer Kosteneinschätzung (Inklusionsunterstützung) ist möglich. Beides muss mindestens acht Wochen vor dem Erasmus+ Aufenthalt im International Office beantragt werden. Der Antrag liegt im International Office auf.

Übersicht der Insitutionen: Institutions | Inclusive Mobility

Eine zusätzliche Förderung für Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen im Erasmus+ Programm gibt es nicht, weshalb die Studierenden (Studienbeihilfebezieher*innen nur ausnahmsweise) zweimal im Jahr für das uniinterne „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen können. Studienbeihilfebezieher*innen können in jedem Fall bei ihrer Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe (exkl. Praktikum) ansuchen.

Studierende auf Mobilität im internationalen Ausland (Studienmobilität)

Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder ökonomichen Hindernissen, die im Rahmen des Internationalen-Austausch-Programms (Langzeitmobilität) auf Mobilität sind, können zweimal im Jahr zusätzlich zum Auslands- oder BMBWF-Auslandsstipendium für das „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen. Studienbeihilfebezieher*innen können für das Auslands- oder BMBWF-Stipendium einreichen, werden aber gebeten statt dem „Equality for Mobility“-Stipendium bei der Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe anzusuchen.

Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte

Sonstige Mobilitäten im Ausland

Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder ökonomichen Hindernissen, können für das Auslandsstipendium und Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, wenn sie internationale Praktika und sonstige Auslandsaufenthalte für Kurz- und Langzeitmobilitäten realisieren.

Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte

Kontakt
International Office

Öffnungszeiten
Dienstags, 11-13 und 14-17 Uhr
und nach Vereinbarung

Adresse:
Expositur Georg-Coch-Platz
Georg-Coch-Platz 2 | Raum 010 | 1010 Wien | Österreich
international.office@uni-ak.ac.at

Mag.a Astrid Anna Behrens
Leitung
Verträge, Policy, Personalmobilität
T: +43-1-71133-3170

Doris Grössing-Schima
Exchange Coordinator
Outgoing Studierende
T: +43-1-71133-3171
doris.groessing-schima@uni-ak.ac.at

Mag.a Veronika Merklein
Exchange Coordinator
Incoming Studierende
Auslandsstipendien
Behindertenbeauftragte für Studierende
T: +43-1-71133-3173
veronika.merklein@uni-ak.ac.at

Dipl.-Theatr. Lena Wicke-Aengenheyster
Digital & Financial Officer
T: +43-1-71133-3172
lena.wicke-aengenheyster@uni-ak.ac.at

Green Office Leitfaden
Inklusion&Vielfalt (German only)
Inclusivemobility.eu
Angewandte_Atlas
Trainline
CO2-Calculator
 

Datenschutz
Angewandte
OeAD / ERASMUS+

ERASMUS+ Info
University Name:
Universität für angewandte Kunst Wien / University of Applied Arts Vienna (UAAV)
ERASMUS Code: A WIEN07
OID: E10207671
PIC number: 999542321






7 Tipps für nachhaltigeres Reisen an die Gastinstitution


  • So selten fliegen wie möglich (Kurzstrecken vermeiden)
  • Flüge kompensieren
  • Gute Reisevorbereitung (Bus, Bahn, Fahrrad) 
  • Weniger Gepäck ist oft mehr
  • Digitale Infos reichen aus
  • Auch Destinationen in der Nähe können spannend sein
  • Vor Ort öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder verwenden
Green ERASMUS
Nightjet OeBB