Eine/einen HR-Generalist*in (m/w/d, 40 Wochenstunden, unbefristet) - Personalmanagement

Bewerbungsfrist: 14.01.2026 - 04.02.2026


Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab sofort eine/einen HR-Generalist*in (m/w/d, 40 Wochenstunden, unbefristet) für den Bereich Personalmanagement.

 

Das sind Ihre Aufgaben in unserem Team:

·      Als Spezialist*in für Personalmanagement administrieren Sie den gesamten Employee-Lifecycle des wissenschaftlich-künstlerischen Personals

·      Dabei arbeiten Sie eng mit unserer internen Payroll Expertin zusammen, erstellen diverse Reports zur Durchführung von HR-Analysen, führen Personalkalkulationen durch und setzen bereitwillig arbeitsrechtliche Neuerungen um

·      Sie beraten unsere Führungskräfte und Mitarbeiter*innen auf höchstem Niveau in sämtlichen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Belangen

·      Im Rahmen vielseitiger HR-Projekte unterstützen Sie aktiv bei der Implementierung neuer Prozesse

 

Womit Sie uns überzeugen:

·      Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (Maturaniveau) und konnten bereits mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der HR-Sachbearbeitung sammeln (im Idealfall in einer HR-Abteilung einer österr. Universität/FH). Alternativ verfügen Sie über ein HR-Studium (Bachelor) bzw. Jus-Studium (Bachelor) und können bereits Erfahrung im HR-Bereich vorweisen

·      Sie bringen bereits Kenntnisse in der Personalverrechnung mit oder haben großes Interesse, sich in diesen Bereich einzuarbeiten

·      Genauigkeit, Zahlenverständnis und IT-Affinität zählen zu Ihren Stärken

·      Sie verfügen über ausgezeichnete MS Office Kenntnisse sowie (idealerweise) über Erfahrung mit SAP-Personalverwaltungsprogrammen

·      Ihre Deutschkenntnisse entsprechen Muttersprachenniveau, Ihre Englischkenntnisse sind sehr gut (mind. B 2)

·      Sie können sich dafür begeistern, interne Prozesse effizienter zu gestalten

·      Sie zeichnen sich durch eine klare Lösungsorientiertheit und Begeisterungsfähigkeit aus, verfügen über ein ausgeprägtes Kommunikationstalent sowie (idealerweise) über Gender- und Diversitätskompetenzen und bringen gerade im Team Höchstleistungen

·      Ihre Arbeitsweise würden Sie generell als pro-aktiv und strukturiert beschreiben

 

Das bieten wir:

·      Eine vielfältige Tätigkeit in einem höchst interessanten universitären, krisensicheren Umfeld einer renommierten Bildungseinrichtung

·      Die Zusammenarbeit mit einem überaus kollegialen, perfekt aufeinander eingespielten Team mit einem umfassenden, langjährigen Know-how im Bereich HR sowie ein ausgezeichnetes Arbeitsklima

·      Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

·      Eine betriebliche Altersvorsorge sowie Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge

·      Einen Arbeitsplatz in ausgezeichneter innerstädtischer Lage mit perfekter öffentlicher Verkehrsanbindung

 

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit bei mind. 3-jähriger, tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung € 3.450,30 brutto (14x jährlich IIIb/Stufe 1 – Gehaltsschema allg. Universitätspersonal) und kann sich durch die Anrechnung zusätzlicher tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag der Universitäten entsprechend erhöhen.

 

Qualifizierte Interessent*innen laden Ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungs-/Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) bis 4. Februar 2026 über unser Online-Bewerbungsportal hoch. Auf anderem Weg eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Die Universität für angewandte Kunst betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordern daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden Frauen - im Falle einer Unterrepräsentation - vorrangig aufgenommen.

 

Die Universität für angewandte Kunst freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

 

Wir müssen darauf hinweisen, dass Bewerber*innen keinen Anspruch auf eine Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben.