Startstipendium 2025 Architektur

Einreichfrist: 15. September 2025
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für die Arbeit junger Kreativschaffender aus dem Bereich Architektur dar. Sie sollen die kreative Entwicklung unterstützen und den Einstieg in die österreichische und internationale Architekturszene erleichtern. Neben baulichen, raumbildenden und experimentellen Projekten können mit diesem Stipendium auch Prozesse gefördert werden, die zur interdisziplinären, inklusiven und nachhaltigen Raumentwicklung beitragen.
Wer kann sich bewerben
Antragsberechtigt sind Architekt:innen, und Baukulturschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister),
  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kulturschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl: 8
Stipendiendauer: Laufzeit 6 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2025
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.000,00

Alleinerzieher:innen und/oder Beziehung von Kinderbetreuungsbonus
Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu.

Einreichung
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:
  • vollständig ausgefülltes Online-Formular,
  • geplantes Arbeitsvorhaben sowie eine Kurzfassung von maximal 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen,
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität/Hochschule, Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis,
  • Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Mentoring-Programm für Architekt*innen:
In Kooperation mit der Universität für angewandte Kunst, Institut für Architektur kann ein Mentoring-Programm für Architektinnen angeboten werden. Interessierte Antragstellerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiatinnen.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (https://sdgs.un.org/goals).

Kontakt
Für inhaltliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/B/4 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: architektur@bmwkms.gv.at
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an: E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.atoder Telefon: +43 1/71 606 – 851144.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Download.

Die Ausschreibung kann auch online eingesehen werden.







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