Informationsfreiheit


Das österreichische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit 1. September 2025 in Kraft und soll die Transparenz der staatlichen Verwaltung, darunter auch der Universitäten, erhöhen.
Der Universität für angewandte Kunst Wien sind Transparenz und Offenheit seit jeher ein wichtiges Anliegen. Als Teil der Verwaltung gilt auch für die Angewandte das IFG in vollem Umfang. 
Wenn Sie uns ein elektronisches Informationsbegehren schicken wollen, steht Ihnen dafür (ausschließlich) das nachstehende Formular zur Verfügung. Die mit Sternchen (*) markierten Felder sind verpflichtend auszufüllen.
 

Daten der antragstellenden Person:


Ihr Antrag auf Information

Rechtliche Detailinformationen

 

Überblick über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)


Die neue Informationsfreiheit besteht aus 2 Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlicht. Zum anderen gibt es nun ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen – auch der Angewandten – anzufragen. 
 

1. Die proaktive Veröffentlichungspflicht

  • "Informationen von allgemeinem Interesse" müssen proaktiv veröffentlicht werden.
  • Von allgemeinem Interesse sind Informationen dann, wenn sie für einen größeren Personenkreis von Relevanz sind. Das sind z.B. Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter sowie für die Allgemeinheit interessante Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge.
  • Informationen von allgemeinem Interesse sind grundsätzlich zu veröffentlichen, soweit und solange nicht ein Geheimhaltungsgrund dagegenspricht. Eine Information darf also z.B. nicht veröffentlicht werden, wenn dies gegen das Recht auf Datenschutz ¬verstoßen würde.
  • Von der neuen Veröffentlichungspflicht umfasst sind nur solche Informationen, die ab Inkrafttreten des IFG (also ab 1. September 2025) entstehen.
  • Ein Großteil der bei Universitäten anfallenden Informationen von allgemeinem Interesse wird (gemäß § 20 Abs 6 Universitätsgesetz 2002) in den Mitteilungsblättern veröffentlicht. 
     

2. Grundrecht auf Zugang zu Informationen – Informationen auf Antrag bzw. Informationsbegehren 

  • Jede und jeder verfügt nun über ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen.
  • Information ist definiert als „jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung, die bei einer informationspflichtigen Stelle besteht“.
  • Die angefragte Information muss bereits vorhanden und verfügbar sein. Das IFG verpflichtet staatliche Stellen nicht dazu, Informationen zu beschaffen, zusammenzustellen, auszuwerten oder aufzubereiten.
  • Elektronisch gestellte Informationsbegehren, die sich an die Universität für angewandte Kunst Wien oder ihre Organe richten, sind ausschließlich über das oben verfügbare Online-Formular einzubringen. 
  • Postalisch gestellte Informationsbegehren können an die folgende Adresse gesendet werden:
    Universität für angewandte Kunst Wien
    z. Hd. Rechtsabteilung
    Oskar-Kokoschka-Platz 2
    1010 Wien / Austria

  • Diese Übermittlungsformen sind geregelt in der Verordnung des Rektorats der Universität für angewandte Kunst Wien betreffend die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 26.8.2025. 
  • Wenn Sie ein Informationsbegehren einbringen, achten Sie bitte darauf, dieses präzise und konkret definiert anzugeben.
  • Die Frist zur Informationserteilung beträgt 4 Wochen.
  • Wenn die Informationserteilung binnen 4 Wochen nicht möglich ist und besondere Gründe vorliegen oder eine Anhörung betroffener Personen erforderlich ist, ist eine Fristerstreckung um weitere 4 Wochen möglich.
  • Auch bei individuellen Informationsbegehren ist der Zugang zu Information nur dann zu erteilen, wenn kein Geheimhaltungsgrund dagegenspricht. Es ist beispielsweise auf Persönlichkeitsrechte (insbesondere den Datenschutz) Rücksicht zu nehmen.
  • Bei Nichterteilung der begehrten Information kann die informationswerbende Person einen Bescheid beantragen, der seitens der Angewandten innerhalb von 2 Monaten auszustellen ist.






     

Download / Links

Den vollständigen Gesetzestext des IFG finden Sie hier


  

 

Kontakt

Rechtsabteilung  der Universität für angewandte Kunst Wien
Oskar-Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien / Austria
informationsfreiheit@uni-ak.ac.at
+43-1-71133-2050
+43-1-71133-2032