Aufgaben des Senats


Als "akademisches" Leitungsorgan der Universität kommt dem Senat insbesondere die Kompetenz zu, Curricula (und deren Änderungen) inhaltlich zu gestalten und formell zu erlassen. Die wichtigsten Aufgaben des Senats gemäß dem Universitätsgesetz 2002 (UG) und der Satzung sind:

  • Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorates
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans
  • Sichtung des vom Rektorat erstellten Budgetvoranschlags
  • Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats
  • Änderung der Größe des Senats
  • Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Universitätsrat
  • Stellungnahme zu den vom Universitätsrat erstellten Bestimmungen für die Wahl der Rektorin oder des Rektors
  • Erstellung eines Dreiervorschlages an den Universitätsrat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors unter Berücksichtigung des Vorschlages der Findungskommission
  • Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren
  • Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren
  • Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren (Einsetzung von Habilitations-, Berufungs- und Beratungskommissionen)
  • Stellungnahme an das Rektorat zu den Richtlinien zur strukturellen Gestaltung von Curricula
  • Erlassung und Änderung der Curricula für Studien (Einsetzung der Studienkommissionen und Genehmigung von Beschlüssen der Studienkommissionen)
  • (bei Auflassung eines Studiums oder Untersagung eines Curriculums bzw. dessen Änderung sowie Beauftragung eines Gutachtens durch das Rektorat ist nach Möglichkeit das Einvernehmen mit dem Senat herzustellen)
  • Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren bei Beschwerden in Studienangelegenheiten
  • Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen und Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen entscheidungsbefugter Kollegialorgane
  • Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat
  • Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat vorgelegten Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan
  • Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission
  • Stellungnahme zu Beschlüssen der beteiligten Universitätsräte und Rektorate bei einer Vereinigung mit einer anderen Universität
  • Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der lehrveranstaltungsfreien Zeiten
  • (der Senat ist vor der Festlegung der Zulassungsfristen bzw. der Frist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums durch das Rektorat anzuhören)
  • Festlegung von Zulassungsbeschränkungen (für Studierende, die nicht die Staatsbürgerschaft Österreichs bzw. eines EU/EWR-Staates besitzen), wenn auf Grund der Verhältniszahl zwischen Lehrenden und Studierenden in einem Studium die Studienbedingungen unvertretbar würden
  • Stellungnahme zu Festlegungen des Rektorats bzgl. der Anzahl von Studienanfänger:innen bei Master- bzw. Doktoratsstudien, die ausschließlich in einer Fremdsprache angeboten werden
  • Stellungnahme zur Festlegung bestimmter Aufnahme- oder Auswahlverfahren durch das Rektorat
  • Festlegung inhaltlicher Angaben der Zeugnisse
  • Wahl des für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen zuständigen monokratischen Organs ("Studiendekanin / Studiendekan”) und deren / dessen Stellvertreterin / Stellvertreter auf Empfehlung der Rektorin / des Rektors
  • Verleihung akademischer Ehrungen gemäß Teil V der Satzung